Kleines Gewerbe rückwirkend anmelden

Kleines Gewerbe rückwirkend anmelden
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Kleines Gewerbe rückwirkend anmelden

Um rückwirkend ein Gewerbe anmelden zu können, hat man bis zu 60 Monate Zeit. Doch allzu lange Zeit sollte man sich nicht lassen, denn mit jedem Monat bzw. Jahr, welches vergeht, steigt auch die Steuer, die man an das Finanzamt im Nachhinein wieder zurück zahlen muss. Außerdem muss man dann auch noch einen vorher festgelegten Zinssatz bezahlen. Das kann zu jeder Menge Kosten führen.

Quelle


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